Wärmebedarfsberechnung
Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz
Bei Neubauten oder baulichen Erweiterungen ist nach § 81 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Wärmebedarfsberechnung vorgeschrieben. Dieser Nachweis gilt für alle zu errichtenden Gebäude sowie für neu zu errichtende Gebäudeteile (z. B. Anbauten oder Erweiterung). Anhand der Erfüllungserklärung bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Bauvorhaben die energetischen Mindestanforderungen erfüllt.
Wir übernehmen für Sie die vollständige Berechnung und erstellen die erforderlichen Nachweise für Behörden, Bauämter und Förderstellen.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir begleiten Sie fachgerecht bei Ihrem Neubau oder Anbau.
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Ihr Ansprechpartner
Tibo Klippstein
Energieberater
0151-28031249
Mo.-Fr. 08:00-15:00 Uhr